Webseite: http://www.burchards-dekret-digital.de
Der Arbeitsbereich ist am Forschungsvorhaben ‚Burchards Dekret Digital‘ beteiligt, das zum 01. Januar 2020 in das Akademienprogramm aufgenommen worden ist. Mit diesem Programm fördert die Union der deutschen Akademien langfristig angelegte Forschungsvorhaben, darunter besonders zentrale Editionen, Wörterbücher und Textcorpora als Wissensspeicher für die Zukunft in Wissenschaft und Öffentlichkeit. Das neue Projekt unter dem Dach der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz ist auf eine Förderdauer von 18 Jahren veranschlagt, die Fördersumme liegt bei jährlich ca. € 340.000,- Außer der Mainzer Arbeitsstelle unter Leitung von Prof. Dr. Ludger Körntgen sind Arbeitsstellen an der Universität Kassel (Leitung: Prof. Dr. Ingrid Baumgärtner) und an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Leitung: Prof. Dr. Klaus Herbers) eingerichtet worden.
Im Zentrum der Forschungen steht eine der einflussreichsten Sammlungen des mittelalterlichen Kirchenrechts, das sogenannte „Dekret“ des Bischofs Burchard von Worms (1000–1025). Die Ziele des Projekts richten sich erstens auf eine multiperspektivische Analyse der Überlieferung, Rezeption und rechts- und kulturgeschichtlichen Bedeutung, zweitens auf eine kritische Edition in Print und Online sowie drittens auf eine digitale Arbeitsplattform internationalen Zuschnitts.
Ausgangspunkt des Projekts ist die Feststellung, dass kirchliches Recht die Entwicklung in West- und Mitteleuropa bis ins 20. Jahrhundert nachhaltig geprägt und fundamental zur Entstehung gemeinsamer europäischer Rechtsgrundlagen beigetragen hat. Die Grundlagen und Vermittlungswege dieser Einflüsse sind vielfältig und reichen weit zurück. Denn Europa entwickelte sich nicht erst seit dem 12. Jahrhundert, wie oft behauptet, im Zuge einer Ausgestaltung des kanonischen und römischen Rechts zu einem in vielerlei Hinsicht einheitlichen Raum. Große Bedeutung kommt vielmehr den Bemühungen um die Sammlung, Systematisierung und Fortentwicklung des Kirchenrechts zu, die in der häufig unterschätzten Epoche zwischen den karolingischen Reformen und dem wissenschaftlichen Aufbruch des 12. Jahrhunderts in Kanonistik und Scholastik unternommen wurden.
Die bei weitem wichtigste Sammlung dieser Zeit, das sogenannte Decretum Burchardi, galt im 11. und 12. Jahrhundert als das kirchliche Rechtsbuch par excellence und konnte mit dem einfachen Verweis ex Burch(ardo) zitiert werden. Nicht nur Gelehrte des Kirchenrechts, sondern auch Praktiker der Diözesanverwaltung wussten sofort, was gemeint war. Nicht zuletzt aufgrund dieser rechtspraktischen Bedeutung konnte sich die Kompilation des Wormser Bischofs als Standardwerk gegenüber später verfassten Zusammenstellungen behaupten. Sogar das um 1140 entstandene Decretum Gratiani, Grundlage jeder weiteren Entwicklung in Kirchenrecht und wissenschaftlicher Kanonistik, wurde mit Auszügen aus Burchards Werk ergänzt und kommentiert.
Das Projekt stellt, in enger Kooperation mit Partnern aus aller Welt, das Decretum Burchardi in den Mittelpunkt grundlegender, multiperspektivischer Forschungen: Es erschließt die europaweite Handschriftenüberlieferung; es erarbeitet erstmals eine kritische Edition und sichtet die reichen Rezeptionsspuren vor allem in Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien. Methodisch innovativ ist sowohl die digitale Erschließung als auch die rezeptionsgeschichtliche Ausrichtung, die einen Eindruck von der gewaltigen Dynamik europäischer Rechtskulturen vermittelt. Zur Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben dient der Aufbau einer digitalen Arbeitsplattform, die nicht nur die Publikation einer umfassenden digitalen Edition ermöglicht, sondern künftig auch Materialien wie Handschriften, Kataloge und Quelleneditionen zur Verfügung stellt, den wissenschaftlichen Austausch auf internationaler Ebene födert sowie die regen Forschungsaktivitäten zu Quellen und Rezeption mittelalterlichen Kirchenrechts bündelt, um der enormen Verbreitung und epochenübergreifenden Wirkung des Decretum Burchardi gerecht zu werden.
Leitung:
Prof. Dr. Ludger Körntgen
Mitarbeiterinnen:
Michela Parma, M.A.
Helena Geitz, M.A.
Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493)
Prof. Dr. Steffen Krieb ist seit 2019 Leiter der Geschäftsstelle der „Regesta Imperii“ und des Teilprojekts zur Bearbeitung der Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493), das bis 2033 im Rahmen des Akademienprogramms gefördert wird. Die Regesta Imperii sind ein internationales Quellenwerk zur deutschen und europäischen Geschichte des Mittelalters. Auf der Grundlage von Urkunden, Geschichtsschreibung und weiteren Quellen verzeichnen die RI sämtliche Nachrichten über die Tätigkeit der fränkischen und römisch-deutschen Könige und Kaiser von der Karolingerzeit bis zum Beginn der Neuzeit (751-1517) sowie der Päpste des frühen und hohen Mittelalters (bis 1198) in chronologisch geordneten Regesten.
Regesten bieten eine kurze und präzise Zusammenfassung von Inhalt und Form einer Urkunde oder einer historiographischen Nachricht, die durch einen wissenschaftlichen Apparat mit Angaben zur Überlieferung, quellenkritischen Informationen und Kommentaren ergänzt wird. Anders als eine Edition liefern Regesten somit nicht den vollständigen Text einer Quelle in der Originalsprache, sondern eine zuverlässige Inhaltsangabe in deutscher oder einer anderen modernen Sprache. Damit eröffnen sie einer Vielzahl von Nutzern auch ohne die notwendigen sprachlichen und grundwissenschaftlichen Kenntnisse einen ersten Zugang zu den in der Regel lateinischen Texten. Obwohl ursprünglich als Vorarbeiten zu einer umfassenden Edition der Königs- und Kaiserurkunden entworfen, haben sich die Regesta Imperii zu einem eigenständigen Typus der Quellenerschließung entwickelt.
Die Regesten liegen in mehr als 100 gedruckten Bänden und seit 2006 auch vollständig online als frei zugängliche und durchsuchbare Volltextdatenbank vor, die ca. 196.000 Einträge enthält (Stand: August 2021). Das Gesamtprojekt ist in 14 Abteilungen von „I. Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern, 751 -918 (926/962)“ bis zu „XIV. Ausgewählte Regesten des Kaiserreiches unter Maximilian I., 1493 -1519“ gegliedert. Weitere Arbeitsergebnisse des Projekts und von Kooperationspartnern werden als Work in Progress, in der Regestendatenbank unter dem Label „RIplus“ und in der Schriftenreihe „Forschungen zur Kaiser und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii“ veröffentlicht. Zum Online-Angebot gehört zudem der RI OPAC als größte Fachbibliographie zu Geschichte und Kultur des Mittelalters mit mehr als 2,55 Millionen Einträgen (Stand: August 2021).
Die Bearbeitung der Regesten Kaiser Friedrichs III. ist eines der aufwändigsten Unternehmen deutschen und europäischen Mediävistik und erfolgt deshalb in Kooperation mit den Regesta Imperii an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien und einer Arbeitsgruppe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Für die mehr als 40.000 in europäischen Archiven und Bibliotheken überlieferten Urkunden und Briefe werden besonders ausführliche Regesten erstellt, da diese angesichts der Masse der Überlieferung an die Stelle einer Edition der Texte treten. Seit 1978 wurden bereits 15.000 Regesten in 34 Bänden publiziert.
Webseite: https://regesta-civitatum-imperialium.uni-mainz.de/
Zum 1. April 2025 begann das insgesamt auf neun Jahre angelegte DFG-Projekt “Regesta Civitatum Imperialium – Regesten als Grundlage der Erforschung der kleinen und mittleren südwestdeutschen Reichsstädte im Spätmittelalter (bis 1521)”. Das Projekt ist an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz angesiedelt und findet in Kooperation mit dem Forschungsvorhaben “Regesta Imperii” an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz statt. Noch immer ist die Geschichte der kleinen und mittleren südwestdeutschen Reichsstädte unzureichend erforscht. Deshalb wird in dem Projekt sukzessive das Schriftgut von 34 dieser Städte (entsprechend der Matrikel von 1521) erschlossen. Die Überlieferung, die den unmittelbaren Bezug der kleinen Reichstädte zum Reich dokumentiert, wird in Form von Regesten öffentlich zugänglich gemacht.
Kontakt:
rogge@uni-mainz.de
rci@uni-mainz.de
Leitung:
Prof. Dr. Jörg Rogge
Prof Dr. Steffen Krieb
Koordination:
PD Dr. Regina Schäfer
Mitarbeiterinnen:
Rebecca Kleinort
Elena Vivien Scharnewski
Anna Pruzova
Die Zeit der Merowinger gilt als gesellschaftliche, kulturelle und, nicht zuletzt, politische Umbruchphase. Trotz grundlegender Forschungen in den letzten Jahrzehnten entziehen sich viele Bereiche jedoch nach wie vor unserem Verständnis. Einiges von unserem Wissen über diese Zeit und ihre Akteure und Akteurinnen basiert zudem auf Arbeiten, die für die Zeit der Spätantike und des Frühmittelalters noch von Annahmen und Voraussetzungen ausgingen, die heute vielfach überholt sind.
Das Projekt will anhand von Fallstudien zu Frauen der Merowinger die Möglichkeit prüfen, inwiefern grundlegende Erkenntnisse über Frauen dieser Epoche, die in Verbindung mit den Führungsschichten standen oder selbst Angehörige dieser Schichten waren und als mögliche Akteurinnen des politischen Geschehens infrage kommen, gewonnen werden können. Die Untersuchung erfolgt anhand einer kontextualisierenden Quellenlektüre und -analyse, die leitende Narrative, literarisch-rhetorische Gestaltung und Darstellungsinteresse mit einbezieht. Dazu versucht das Projekt einen Perspektivwechsel: Abgesehen von den nach wie vor grundlegenden Arbeiten Janet Nelsons wurden für Frauen, insbesondere Königinnen im Frühmittelalter, oftmals ohne umfassende Berücksichtigung grundlegender Quellenproblematiken Ergebnisse oder vielmehr Postulate formuliert, die einer genaueren Überprüfung nicht oder nur bedingt standhalten. Das betrifft Bereiche wie die sozialen Rollen von Königinnen und weiblichen Angehörigen der Führungsschichten, ihre Handlungsspielräume, rechtliche Rahmenbedingungen und nicht zuletzt auch narrative Muster der Überlieferung. Problematisch ist insbesondere, wenn dabei heuristische Kategorien nicht auf Basis der Quellen erarbeitet oder überprüft wurden, sondern als Strukturen schon vorausgesetzt werden. Im Gegensatz dazu soll im laufenden Projekt eine quellenkritische Eruierung erfolgen: Welche Fragestellungen lassen sich sinnvoll an die Quellen herantragen? Wie verhält es sich im Hinblick darauf mit Fragestellungen der aktuellen Forschung (z.B. Gender)?
Im Zentrum des Projekts stehen Frauen oder Akteurinnen, die sich, dem Quellenbefund folgend, grob vier Gruppen zuordnen lassen. Diese Gruppen konstituieren sich aufgrund der Positionen der Frauen zur oder innerhalb der Herrscherfamilie respektive zu einzelnen Vertretern derselben. Die erste Untersuchungsgruppe bilden all diejenigen, die in den Quellen einigermaßen sicher als Königinnen greifbar sind. Die zweite Gruppe bilden die Töchter der merowingischen Könige. Die dritte Gruppe bilden die Frauen, denen in den Quellen eine konkubinatsähnliche Beziehung zum König zugeschrieben wird, ohne dass sie als Königin und/oder Ehefrau greifbar werden. Die vierte Gruppe bilden schließlich diejenigen, bei denen eine Zuordnung zu einer der anderen Kategorien aufgrund des Quellenbefundes unsicher ist.
Als Quellenbasis dienen historiographische und hagiographische Texte, Briefcorpora, kirchliche und weltliche Rechtstexte, in Einzelfällen auch archäologische Quellen. Die besondere methodische Herausforderung besteht dabei in einer für das Frühmittelalter typisch schmalen, oftmals lückenhaften und in manchen Teilen auch extrem asymmetrischen Überlieferung, die nicht nur im Hinblick auf dieses Projekt das Problem aufwirft, wie sich auf einer solchen Basis überhaupt belastbare Aussagen treffen lassen. Im Hinblick auf die genannten Akteurinnen finden sich außerdem zahlreiche Leerstellen in der Überlieferung, bei denen zu klären ist, wodurch diese bedingt sind. Handelt es sich um ein beredtes oder bewusstes (Ver-)Schweigen eines Autors oder nur um eine unmotivierte Leerstelle in der Überlieferung? Wie geht man mit einer Überrepräsentation einzelner Frauen und wie mit einer Unterrepräsentation um?
Es sollen möglichst viele Vertreterinnen der skizzierten Gruppen individuell in den Blick genommen werden. Ziel ist es, die Art und Weise sichtbar zu machen, wie diese Frauen in den Quellen erscheinen, handeln dürfen oder auch verschwinden. Zu klären ist die Frage, ob sich auf Basis der Befunde, wie Handlungsmöglichkeiten weiblicher Akteure erzählt, begrenzt, legitimiert oder delegitimiert werden, grundsätzliche und belastbare Aussagen treffen lassen über diese Frauen, vor allem über ihre Handlungsspielräume. Damit in Zusammenhang steht auch die grundlegende Frage, ob ein synthetisches Gesamtbild im Hinblick auf die genannten Gruppen überhaupt möglich ist.
Leitung:
Dr. Birgit Kynast